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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

PELVI-VIBES – eine Marke der VERISA-Care GmbH

für Trainingsabonnemente und digitale Zugänge

Anbieterin: VERISA-Care GmbH | Poststrasse 14a | 8868 Oberurnen | Schweiz

Marke: PELVI-VIBES

Gültigkeit: Für Verträge ab Veröffentlichung beziehungsweise ausdrücklicher Einbeziehung

Stand: 17. August 2026

1. Anbieterin und Kontakt

1.1 Anbieterin der unter der Marke PELVI-VIBES erbrachten Leistungen ist die VERISA-Care GmbH, Poststrasse 14a, 8868 Oberurnen, Schweiz (nachfolgend «PELVI-VIBES»).

1.2 Kontakt: www.pelvi-vibes.ch, E-Mail: isabelle.messerli28@gmail.com, Telefon: +41 79 381 44 37.

1.3 Die jeweils betriebenen Trainingsstandorte und deren publizierte Öffnungszeiten ergeben sich aus der Website, der Buchungs-App oder der individuellen Vertragsbestätigung.

2. Geltungsbereich und Rangfolge

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Pelvi-Vibes-Trainingsabonnemente, Probesitzungen, Einzelsitzungen, Zusatzleistungen und damit verbundene digitale Zugänge, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.2 Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn sie der Kundin oder dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht und akzeptiert werden.

2.3 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle schriftliche Vereinbarung, unterzeichneter Trainings- oder Abonnementsvertrag, diese AGB, Hausordnung sowie Onboarding- und Sicherheitsanweisungen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben stets vorbehalten.

2.4 Sicherheits- und Bedienungsanweisungen sind unabhängig von der Rangfolge jederzeit verbindlich, soweit sie dem Schutz von Personen, Geräten und Räumlichkeiten dienen.

3. Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Vertragsdokuments, durch ausdrückliche schriftliche Annahme oder durch eine eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichnete elektronische Bestellung und deren Bestätigung durch PELVI-VIBES zustande.

3.2 Die Buchung einer ausdrücklich kostenlosen Probesitzung begründet noch kein kostenpflichtiges Abonnement.

3.3 Bei elektronischem Vertragsabschluss erhält die Kundin oder der Kunde eine Vertrags- oder Bestellbestätigung. Eingabefehler sind vor der verbindlichen Bestellung zu kontrollieren und unverzüglich zu melden.

3.4 Individuelle Zusagen, Abweichungen oder Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von PELVI-VIBES in Textform bestätigt wurden.

4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

4.1 Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich und mengenmässig begrenzte Nutzung eines von PELVI-VIBES bereitgestellten Beckenboden-Trainingssystems mit elektromagnetischer Muskelstimulation, einschliesslich der vertraglich vereinbarten Einführung, Betreuung, Dokumentation und digitalen Zugänge.

4.2 Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem gewählten Abonnement, dem individuellen Trainingsplan und der Vertragsbestätigung. Angaben zu Anzahl Sitzungen, Preis, Standort, Laufzeit und Zahlungsart im Einzelvertrag gehen allgemeinen Beschreibungen vor.

4.3 PELVI-VIBES kann innerhalb des vereinbarten Leistungszwecks unterschiedliche geeignete Gerätemodelle, Programme oder gleichwertige technische Systeme einsetzen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Gerätemodell besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.4 Trainingsempfehlungen, insbesondere zur Häufigkeit und Intensität, beruhen auf der Anamnese und dem aktuellen Trainingsverlauf. Ein bestimmter medizinischer, körperlicher oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet und nicht garantiert.

4.5 Das Training ersetzt keine ärztliche Diagnose, Untersuchung oder Behandlung. Bei Beschwerden, Unsicherheit oder Verdacht auf eine Erkrankung ist vor Fortsetzung des Trainings eine geeignete medizinische Fachperson beizuziehen.

5. Gesundheitliche Voraussetzungen und Kontraindikationen

5.1 Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, alle für die sichere Durchführung wesentlichen Gesundheitsangaben und bekannten Kontraindikationen vollständig und wahrheitsgemäss mitzuteilen sowie die vorgesehenen Anamnese- und Sicherheitsfragen zu beantworten.

5.2 Gesundheitliche Veränderungen, neue Diagnosen, Schwangerschaften, Operationen, Implantate, neue Medikamente oder andere Umstände, welche die Eignung beeinflussen könnten, sind PELVI-VIBES vor der nächsten Sitzung unverzüglich mitzuteilen.

5.3 PELVI-VIBES darf eine Sitzung aus Sicherheitsgründen verweigern, unterbrechen oder von einer schriftlichen ärztlichen Freigabe abhängig machen. Daraus entsteht kein Anspruch auf Durchführung entgegen der fachlichen Sicherheitsbeurteilung.

5.4 Werden wesentliche Gesundheitsangaben verschwiegen oder Anweisungen nicht befolgt, trägt die Kundin oder der Kunde die daraus entstehenden Folgen im gesetzlich zulässigen Umfang selbst. Die zwingende Haftung von PELVI-VIBES bleibt vorbehalten.

5.5 Die medizinische Einwilligung, die Kontraindikationen und die trainingsbezogene Aufklärung können in separaten Formularen dokumentiert werden. Diese Dokumente ergänzen den Vertrag, ersetzen jedoch nicht diese AGB.

6. Minderjährige und urteilsunfähige Personen

6.1 Bei minderjährigen Personen ist grundsätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. PELVI-VIBES kann die persönliche Anwesenheit oder eine schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertretung verlangen.

6.2 PELVI-VIBES behält sich vor, Leistungen bei fehlender Urteilsfähigkeit, unklarer Einwilligung oder erhöhtem Schutzbedarf abzulehnen oder von einer ärztlichen Beurteilung abhängig zu machen.

7. Abonnement, Beginn, Laufzeit und Verfall

7.1 Das Abonnement wird für die im Vertrag bezeichnete Anzahl Trainingseinheiten abgeschlossen. Es ist persönlich, nicht übertragbar und darf nicht mit anderen Personen geteilt werden.

7.2 Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der Vertragsunterzeichnung beziehungsweise des elektronischen Vertragsabschlusses, sofern schriftlich kein anderer Beginn vereinbart wurde.

7.3 Alle Abonnemente sind ab Vertragsbeginn zwölf Monate gültig. Nicht innerhalb dieser Frist bezogene Einheiten verfallen ohne Rückerstattung, sofern keine schriftlich bestätigte Verlängerung nach diesen AGB besteht.

7.4 Eine Nichtnutzung, eine verspätete Terminplanung oder das Ausbleiben der empfohlenen Trainingsfrequenz verlängert die Laufzeit nicht automatisch.

7.5 Das Abonnement verlängert sich nicht automatisch. Ein Folgeabonnement bedarf eines neuen Vertragsabschlusses oder einer ausdrücklichen Verlängerungsvereinbarung.

8. Preise, Selbstzahlerleistung und Kostenübernahme

8.1 Es gelten die im individuellen Vertrag oder in der verbindlichen Bestätigung ausgewiesenen Preise in Schweizer Franken. Die Preise verstehen sich inklusive allfällig geschuldeter Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben ist.

8.2 PELVI-VIBES-Leistungen sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen. Die Kundin oder der Kunde schuldet den vereinbarten Preis unabhängig davon, ob eine Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Arbeitgeberin, Behörde oder andere Drittstelle eine Vergütung leistet.

8.3 Die Abklärung einer Kostenübernahme durch Dritte liegt in der Verantwortung der Kundin oder des Kunden. Eine Ablehnung, Kürzung, Verzögerung oder nachträgliche Rückforderung durch eine Drittstelle berührt den Vertrag und die Zahlungspflicht gegenüber PELVI-VIBES nicht.

8.4 Ärztliche Verordnungen, Empfehlungen oder Diagnosen begründen keine Zusicherung von PELVI-VIBES, dass die Kosten übernommen werden.

9. Zahlung, Ratenzahlung und Zahlungsverzug

9.1 Rechnungen und Überweisungen sind, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde, innert zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Als Zahlungsmittel können insbesondere Überweisung oder TWINT angeboten werden.

9.2 Wird eine Ratenzahlung vereinbart, gelten die im Zahlungsplan bezeichneten Beträge und Fälligkeiten. Für jede vereinbarte Rate erhöht sich der Gesamtpreis um CHF 10.–; Rundungsdifferenzen können der letzten Rate zugerechnet werden.

9.3 Bei Zahlungsverzug schuldet die Kundin oder der Kunde den gesetzlichen Verzugszins. PELVI-VIBES kann zusätzlich angemessene, tatsächlich entstandene Mahn-, Rücklastschrift-, Inkasso- und Adressermittlungskosten verlangen.

9.4 Bei Zahlungsverzug darf PELVI-VIBES nach schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen den App- und Praxiszugang sperren, weitere Termine blockieren und bei entsprechender Androhung die gesamte noch offene Vertragssumme fällig stellen.

9.5 Eine Zugangssperre wegen Zahlungsverzug verlängert die Abonnementslaufzeit nicht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

10. App, Zugangssystem und digitale Dienste

10.1 Nach Vertragsabschluss kann PELVI-VIBES einen persönlichen elektronischen Zugang zur Terminbuchung, zu Onboarding-Inhalten, zum Praxiszugang und zu weiteren Funktionen bereitstellen.

10.2 Zugangsdaten, Codes und App-Berechtigungen sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Jeder Verdacht auf Missbrauch oder Verlust ist unverzüglich zu melden.

10.3 Bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder Vertragsende darf PELVI-VIBES den Zugang sperren oder deaktivieren. Die Deaktivierung des Zugangs ist nicht mit der vollständigen Löschung aller vertrags- oder gesundheitsbezogenen Daten gleichzusetzen.

10.4 Technische Störungen sind unverzüglich zu melden. PELVI-VIBES bemüht sich um eine angemessene Ersatzlösung, kann jedoch keine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Drittanbieter-Systemen garantieren.

11. Terminbuchung, Verschiebung, Absage und Nichterscheinen

11.1 Trainingseinheiten setzen eine bestätigte Terminbuchung über das von PELVI-VIBES bezeichnete Buchungssystem oder die App voraus. Verbindlich ist der Termin, für den eine Buchungsbestätigung vorliegt.

11.2 Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Beginn selbstständig verschoben oder storniert werden. Massgebend ist der im Buchungssystem dokumentierte Zeitpunkt der erfolgreichen Änderung.

11.3 Bei Absage oder Verschiebung weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn sowie bei Nichterscheinen wird die Einheit vollständig vom Abonnement abgezogen. Persönliche, berufliche, organisatorische oder finanzielle Gründe begründen grundsätzlich keine Gutschrift.

11.4 Bei einer unvorhersehbaren akuten Erkrankung, einem schweren Unfall, einer notfallmässigen Hospitalisation, einem Todesfall im engsten Angehörigenkreis oder höherer Gewalt kann auf schriftliches Gesuch von einem Abzug abgesehen werden. Der Hinderungsgrund ist unverzüglich, spätestens innert sieben Tagen, geeignet nachzuweisen. Wiederholte krankheitsbedingte Ausfälle können nach Ziffer 14 behandelt werden.

11.5 Technische Buchungsprobleme sind vor Ablauf der jeweiligen Frist mit geeigneten Belegen, beispielsweise einem Screenshot, zu melden. Ohne Bestätigung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder eine erfolgreiche Stornierung.

12. Nutzung, Hausordnung und Sorgfaltspflichten

12.1 Die Kundin oder der Kunde hat die Räumlichkeiten, Geräte, Möbel, Zugangssysteme und sonstigen Einrichtungen sorgfältig und ausschliesslich entsprechend der Einführung und den Sicherheitsanweisungen zu benutzen.

12.2 Vor dem Training sind insbesondere die kommunizierten Vorgaben zu elektronischen Geräten, metallischen Gegenständen, Sitzposition, Intensität, Hygiene und persönlicher Vorbereitung einzuhalten.

12.3 Die Trainingsfläche ist sauber und ordentlich zu hinterlassen. Andere Personen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von PELVI-VIBES in nicht öffentlich zugängliche Praxisbereiche mitgenommen werden.

12.4 Schäden, Störungen oder besondere Ereignisse sind unverzüglich zu melden. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet die verursachende Person nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.5 PELVI-VIBES kann Personen bei erheblicher Gefährdung, Missbrauch, wiederholter Missachtung von Regeln, Belästigung oder unangemessenem Verhalten vorübergehend oder dauerhaft vom Zugang ausschliessen.

13. Mitwirkung, Rückmeldungen und Evaluation

13.1 Die Kundin oder der Kunde wirkt an einer sicheren und sachgerechten Trainingsbegleitung mit, führt verlangte Trainingsprotokolle zeitnah und wahrheitsgemäss und meldet ungewöhnliche Reaktionen oder Beschwerden unverzüglich.

13.2 Soweit im Trainingskonzept vorgesehen, erfolgt nach jeweils fünf Sitzungen eine kurze Rückmeldung. Nach 20, 30 beziehungsweise 40 Sitzungen kann eine umfassendere Evaluation stattfinden.

13.3 Die Kontaktaufnahme für vereinbarte Rückmeldungen und Evaluationen kann der Kundin oder dem Kunden übertragen werden. Unterlassene Rückmeldungen entbinden nicht von der Pflicht, gesundheitliche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.

13.4 Unterbleiben Rückmeldungen oder Evaluationen trotz Aufforderung, darf PELVI-VIBES das selbstständige Training bis zur Klärung vorübergehend aus Sicherheitsgründen aussetzen. Die Laufzeit verlängert sich dadurch nicht automatisch.

14. Vorübergehende oder dauerhafte medizinische Trainingsunfähigkeit

14.1 Eine vorübergehende medizinische Trainingsunfähigkeit ist PELVI-VIBES unverzüglich schriftlich mitzuteilen und durch eine ärztliche Bestätigung zu belegen, welche Beginn und voraussichtliche Dauer der Trainingsunfähigkeit nennt, ohne dass unnötige Diagnosedetails offengelegt werden müssen.

14.2 Bei einer ununterbrochenen, nachgewiesenen Trainingsunfähigkeit von mehr als vier Wochen kann PELVI-VIBES die Abonnementslaufzeit um die belegte Dauer verlängern. Die Verlängerung beträgt höchstens zwölf Monate und wird schriftlich bestätigt. Eine rückwirkende Verlängerung vor Eingang der Mitteilung erfolgt nur, wenn eine rechtzeitige Meldung nachweislich unmöglich war.

14.3 Bei einer erst nach Vertragsabschluss eingetretenen, dauerhaften medizinischen Kontraindikation, welche die Nutzung während der gesamten verbleibenden Laufzeit ausschliesst, kann die Kundin oder der Kunde eine vorzeitige Auflösung beantragen. PELVI-VIBES kann hierfür eine aktuelle ärztliche Bestätigung oder das vorgesehene Freigabeformular verlangen.

14.4 Wird die Auflösung aus dauerhaftem medizinischem Grund schriftlich vereinbart, werden bereits bezogene Einheiten zum im Vertrag enthaltenen Paketpreis berücksichtigt. Ein allfälliges Restguthaben kann nach Abzug offener Forderungen und eines angemessenen administrativen Aufwands von höchstens CHF 200.– zurückerstattet werden. PELVI-VIBES kann die Gebühr in Härtefällen reduzieren oder erlassen.

14.5 Finanzielle Schwierigkeiten, fehlende Kostenübernahme durch eine Versicherung, Zeitmangel, Umzug oder eine bloss veränderte persönliche Planung gelten für sich allein nicht als medizinische Trainingsunfähigkeit.

14.6 Im Todesfall endet der Vertrag mit Kenntnisnahme durch PELVI-VIBES. Ein noch vorhandenes bezahltes Restguthaben wird nach Abzug bereits bezogener Leistungen und offener Forderungen ohne Auflösungsgebühr an den Nachlass zurückerstattet.

15. Ordentliche und kulanzweise vorzeitige Vertragsauflösung

15.1 Während der vereinbarten festen Laufzeit besteht grundsätzlich kein ordentliches Kündigungsrecht. Zwingende gesetzliche Auflösungsrechte bleiben vorbehalten.

15.2 PELVI-VIBES kann einem schriftlichen Auflösungsgesuch im Einzelfall aus Kulanz zustimmen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

15.3 Bei einer kulanzweisen Auflösung wird für die bereits entstandenen administrativen Umtriebe, die Einrichtung und Aufhebung persönlicher Zugänge, das Onboarding sowie die Vertragsbearbeitung eine pauschale Auflösungsgebühr von CHF 200.– erhoben.

15.4 Die konkreten finanziellen Folgen, insbesondere die Behandlung bereits bezogener Einheiten, offener Raten oder vorausbezahlter Beträge, werden in einer schriftlichen Aufhebungsvereinbarung festgehalten. Die Auflösung wird erst mit beidseitiger Zustimmung und vollständiger Zahlung der darin festgelegten Beträge wirksam.

15.5 Das Löschen einer App, das Nichtbuchen von Terminen, die Nichtnutzung des Trainings oder eine einseitige Mitteilung beendet den Vertrag nicht.

16. Sperrung und ausserordentliche Beendigung durch PELVI-VIBES

16.1 PELVI-VIBES kann den Zugang vorübergehend sperren, wenn dies aus Sicherheitsgründen, wegen Zahlungsverzug, bei fehlender medizinischer Klärung oder zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich ist.

16.2 PELVI-VIBES kann den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich beenden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere vorsätzliche Falschangaben zu sicherheitsrelevanten Umständen, erheblicher oder wiederholter Missbrauch von Geräten oder Zugängen, Gewalt, Drohungen, Belästigung, schwere Verstösse gegen Sicherheitsanweisungen sowie erheblicher Zahlungsverzug nach erfolgloser Nachfrist.

16.3 Vor einer ausserordentlichen Beendigung wird grundsätzlich eine angemessene Abmahnung ausgesprochen, sofern eine sofortige Beendigung nicht aufgrund der Schwere des Vorfalls oder einer konkreten Gefährdung gerechtfertigt ist.

16.4 Bei einer von der Kundin oder dem Kunden schuldhaft verursachten ausserordentlichen Beendigung bleiben bereits fällige Forderungen bestehen. Ersparte Aufwendungen und anderweitig nutzbare Leistungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.

17. Öffnungszeiten, Standorte, Geräteausfälle und höhere Gewalt

17.1 PELVI-VIBES darf Öffnungszeiten, Terminfenster, Standorte, Zugangsverfahren und Geräteeinsatz in zumutbarem Umfang anpassen, sofern der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.

17.2 Kurzfristige Einschränkungen wegen Wartung, Reinigung, Reparatur, Krankheit, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsmassnahmen begründen keinen Minderungsanspruch, wenn innerhalb angemessener Zeit geeignete Ersatztermine oder eine entsprechende Laufzeitverlängerung angeboten werden.

17.3 Dauert eine von PELVI-VIBES zu vertretende vollständige Leistungseinstellung länger als 14 aufeinanderfolgende Tage, wird das Abonnement mindestens um die Dauer der Einstellung verlängert. Ist die Leistung dauerhaft nicht mehr möglich und kann keine zumutbare gleichwertige Alternative angeboten werden, wird ein bezahltes Restguthaben anteilig zurückerstattet.

17.4 Bei Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von PELVI-VIBES, insbesondere Naturereignissen, Epidemien, behördlichen Verboten, Energie- oder Kommunikationsausfällen, besteht für die Dauer der Verhinderung keine Leistungspflicht. Die Parteien suchen eine angemessene Lösung, insbesondere Verlängerung, Ersatzstandort oder Verschiebung.

18. Haftung

18.1 PELVI-VIBES haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen.

18.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden ausserhalb des typischen und vorhersehbaren Vertragsverlaufs ausgeschlossen.

18.3 PELVI-VIBES haftet nicht für Schäden, die überwiegend auf unvollständigen oder falschen Gesundheitsangaben, der Missachtung von Kontraindikationen, einer eigenmächtigen Änderung von Einstellungen, unsachgemässer Nutzung oder der Nichtbefolgung von Sicherheitsanweisungen beruhen, soweit PELVI-VIBES kein eigenes Verschulden trifft.

18.4 Für Störungen von Apps, Telekommunikations-, Zahlungs- oder Zugangsdiensten unabhängiger Dritter haftet PELVI-VIBES nur, soweit PELVI-VIBES die Störung schuldhaft verursacht oder zumutbare Auswahl-, Instruktions- oder Überwachungspflichten verletzt hat.

18.5 Gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.

19. Persönliche Gegenstände und Sachschäden

19.1 Für mitgebrachte Kleidung, elektronische Geräte, Schlüssel, Schmuck, Bargeld und sonstige persönliche Gegenstände übernimmt PELVI-VIBES keine Obhutspflicht. Die Haftung für Verlust oder Beschädigung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

19.2 Die Kundin oder der Kunde haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Geräten, Räumlichkeiten, Mobiliar, Schliess- oder Zugangssystemen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

20. Datenschutz und Vertraulichkeit

20.1 PELVI-VIBES bearbeitet Personendaten nach dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht und der jeweils veröffentlichten Datenschutzerklärung. Gesundheits- und Intimdaten werden als besonders schützenswerte Personendaten mit erhöhter Sorgfalt behandelt.

20.2 Bearbeitet werden insbesondere Stamm- und Kontaktdaten, Vertrags- und Zahlungsdaten, Termin- und Zugangsdaten, Anamneseangaben, Trainingsprotokolle, Einstellungen, Rückmeldungen und Evaluationsergebnisse, soweit dies für Vertragsabwicklung, Sicherheit, Betreuung, Dokumentation und Rechtsdurchsetzung erforderlich ist.

20.3 PELVI-VIBES kann sorgfältig ausgewählte Auftragsbearbeiter und Dienstleister für Website, App, Terminbuchung, Kommunikation, Zahlung, Zugangssysteme, Hosting, IT-Sicherheit und Administration einsetzen. Bekanntgaben ins Ausland erfolgen nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

20.4 Personendaten werden nicht verkauft. Eine Bekanntgabe erfolgt nur, soweit sie für die genannten Zwecke erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben, zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen zulässig oder von einer gültigen Einwilligung gedeckt ist.

20.5 Die Nutzung von WhatsApp oder vergleichbaren Kommunikationsdiensten für Onboarding, Rückmeldungen oder Terminorganisation erfolgt mit entsprechender Information und, soweit erforderlich, Einwilligung. Auf Wunsch wird im zumutbaren Umfang ein alternativer Kommunikationsweg angeboten.

20.6 Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Vertragsbeziehung, Trainingssicherheit, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Die Löschung der App durch die Kundin oder den Kunden löscht nicht automatisch die bei PELVI-VIBES oder Auftragsbearbeitern rechtmässig gespeicherten Daten.

20.7 Weitere Informationen zu Verantwortlichkeit, Empfängern, Auslandübermittlungen, Aufbewahrung und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.pelvi-vibes.ch.

21. Kommunikation und Mitteilungen

21.1 Vertragsrelevante Mitteilungen können an die zuletzt bekannt gegebene Postadresse, E-Mail-Adresse oder über den vereinbarten digitalen Kommunikationskanal zugestellt werden.

21.2 Änderungen von Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer oder Zahlungsdaten sind PELVI-VIBES unverzüglich mitzuteilen. Zusätzliche Kosten infolge unterlassener oder verspäteter Mitteilung können der verantwortlichen Person in angemessenem Umfang weiterbelastet werden.

21.3 Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich der Empfängerin oder des Empfängers gelangt sind und unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben vorbehalten.

22. Änderung der AGB

22.1 Für den einzelnen Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss akzeptierte AGB-Fassung.

22.2 PELVI-VIBES darf AGB für zukünftige Verträge jederzeit anpassen. Änderungen bestehender Verträge bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Kundin oder des Kunden.

22.3 Sachlich notwendige Änderungen aufgrund zwingender Rechtsvorschriften, behördlicher Anforderungen, Sicherheitsgründe oder technischer Anpassungen dürfen mit angemessener Vorankündigung vorgenommen werden, soweit sie den wesentlichen Vertragsinhalt und das wirtschaftliche Gleichgewicht nicht erheblich zum Nachteil der Kundschaft verändern.

22.4 Führt eine Änderung zu einer erheblichen und unzumutbaren Benachteiligung, werden die betroffenen Personen informiert und erhalten die gesetzlich oder vertraglich erforderlichen Rechte. Schweigen gilt nicht als Zustimmung zu einer wesentlichen nachteiligen Vertragsänderung.

23. Schlussbestimmungen, Recht und Gerichtsstand

23.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

23.2 Auf Verträge mit PELVI-VIBES ist Schweizer Recht anwendbar.

23.3 Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

23.4 Die deutsche Fassung ist massgebend. Allfällige Übersetzungen dienen der Information.

23.5 Stand dieser AGB: 17. August 2026. Diese Fassung gilt für Verträge, die ab ihrer Veröffentlichung oder ausdrücklichen Einbeziehung abgeschlossen werden.

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